FAQ

FAQ

1. Wieviele Genossenschaftler sind an der Helionat eG beteiligt?

Seit dem Gründungsjahr Ende 2009 sind ca. 120 BürgerInnen, aber auch Unternehmen beigetreten und bilden die Eigentümer der Helionat eG. Diese üben auf der Generalversammlung, dem höchsten Gremium der Genossenschaft, ihr Stimmrecht aus, wobei nach dem basisdemokratischen Genossenschaftsprinzip jedes Mitglied unabhängig vom eingebrachten Kapital eine Stimme besitzt.

2. Ab welchem Betrag kann man Mitglied werden?

Mitglied wird man durch die Mindestzeichnung eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 500 EUR. Die Zeichnung von zusätzlichen Anteilen ist möglich und erwünscht, wobei maximal 500 Anteile möglich sind.

3. Können auch (Enkel-)Kinder Mitglied werden?

Ja, Sie können für Ihre Kinder oder Enkelkinder Anteile zeichnen, was den generationenübergreifenden Ansatz der Energiewende besonders deutlich macht. Bis zum Erreichen der Volljährichkeit wird das Stimmrecht durch die Vertretungsberechtigten ausgeübt. Auch steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten: Artikel „Die Welt“

4. Mit welcher Frist kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?

Die Kündigungsfrist beträgt zu Beginn fünf Jahre, danach zwei Jahre. Hintergrund ist, dass das Genossenschaftskapital in den Solaranlagen gebunden ist und erst über die Solarstromvergütung im Laufe der Zeit Rücklagen gebildet werden.

5. Kann ich mein eingelegtes Geld verlieren und wie verhält es sich mit der Haftung?

Ja, im Falle einer Insolvenz haften Sie mit Ihrem eingelegten Genossenschaftskapital und können somit Ihr Geld verlieren. Die Haftung ist jedoch auf Ihr eingelegtes Genossenschaftskapital beschränkt, d.h. eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.

6. Welche Sicherheiten sind vorhanden?

Die Initiatoren besitzen Erfahrung im Bereich von Bürgersolaranlagen seit 2006. Insgesamt wurden bisher sechs Solaranlagen innerhalb der Helionat eG mit 120 Mitgliedern und eine Anlage in Form der ersten BürgerInnensolaranlage Magdeburg GbR mit 50 BürgerInnen umgesetzt.

Die Genossenschaftsgelder sind aktuell in Solaranlagen auf den Dächern der folgender Objekte investiert:

Biogasanlage Stadtwerke Wanzleben

kommunale Sporthalle der Gemeinde Thale

Gebäude der Wohnungsbaugesellschaft Bitterfeld-Wolfen

BEMA-Halde Magdeburg Rothensee

Landmaschienenhalle Wanzleben (Klein Germersleben)

Wohnhaus der Vitopia eG in Magdeburg

Die Risiken der Solaranlagen werden über Haftpflicht- und Elektronikversicherungen abgedeckt. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel trägt der Vorstand die Verantwortung, der vom Aufsichtsrat überwacht wird. Daneben werden alle Jahresabschlüsse und Verträge alle zwei Jahre von einem externen Genossenschaftsprüfverband geprüft. Die Ergebnisse werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht.

7. In welche Bereiche fließen die eingezahlten Genossenschaftsanteile?

Ihr Genossenschaftskapital fließt 1:1 und unmittelbar in neue Photovoltaikanlagen. Deshalb ist eine Mitgliedschaft nur möglich, wenn konkrete Projekte abzusehen sind bzw. sich in der Umsetzung befinden.

8. Welche Rendite wird ausgeschüttet?

Es wird angestrebt, eine jährliche Rendite zwischen 2-3%, mittelfristig 4% auf das Genossenschaftskapital auszuschütten. Beispielrechnung mit 3%: Beteiligung mit 1 Anteil und 500 EUR = Ausschüttung 15 EUR/a Beteiligung mit 10 Anteilen und 5.000 EUR = Ausschüttung 150 EUR/a Beteiligung mit 50 Anteilen und 25.000 EUR = Ausschüttung 750 EUR/a

Daneben gibt es für Mitglieder eine Vielzahl von Rabatten z.B. im Onlineshop (LED-Leuchtenverkauf) oder bei der Miete der Elektrofahrzeuge. Jede zusätzliche Solaranlage trägt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation bei, da gewisse Fixkosten durch immer mehr Anlagen erwirtschaftet werden, so dass höhere Beträge in die Ausschüttung an die Mitglieder ermöglicht werden.

9. Einnahmen und Ausgaben

Die Einnahmen entstehen durch die Vergütung des Solarstromes nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG), welches eine staatlich garantierte Vergütung für die nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme darstellt. Um eine Wirtschaftlichkeit von Solarstromprojekten zu gewährleisten, ist neben der EEG-Vergütung in immer stärkerem Maße der Direktstromverkauf an Mieter und Gebäudenutzer notwendig. Das Genossenschaftsgesetz schreibt vor, dass Rücklagen für die Rückzahlung von Genossenschaftsanteilen gebildet werden müssen. Darüber hinaus entstehen Kosten für Versicherungen, Steuerberater und Jahresabschluss, Prüfung durch den Genossenschaftsverband sowie die Verwaltung.

10. Wie können Sie die Helionat eG unterstützen?

Werden Sie Genossenschaftsmitglied und somit Teil der Bürgerenergiebewegung.

Werden Sie Ökostromkunde bei den Elektrizitätswerken Schönau (Stromrebellen) und geben Sie auf dem Stromvertrag die ID-Nr. 191067 an. Jeder Neukunde führt für 1 kWp neue Anlagenleistung zu einer zusätzlichen Förderung unserer Solarstromanlagen in Höhe von 6 ct/kWh, d.h. ca. 60 EUR/a. Auch der Ökostromanbieter Naturstrom unterstützt aktiv Bürgerenergieinitiativen und ist besonders empfehlenswert. Bei Fragen zum Stromlieferwechsel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tragen Sie die Idee der Energiegenossenschaft und die Vision in eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung nach dem Motto „tue Gutes und rede darüber“ weiter.

Unterstützen Sie uns bei der Standbetreuung im Rahmen von Öffentlichkeitsveranstaltungen oder in der Vorbereitung zum Solarfest.

Tragen Sie selbst zur Verbesserung und Optimierung bei und geben Ihre Wünsche und Anregungen an uns weiter.

Helionat: Es muss nichts gemeldet werden, da 25% Kapitalertragssteuer abgeführt. Ausschüttungen sind steuerlich abgegolten.

GbR: Werte werden direkt direkt an das FA gemeldet und werden von amtswegen berücksichtigt.

Stand 20. August 2020